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   BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79   

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https://dejure.org/1981,3051
BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79 (https://dejure.org/1981,3051)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1981 - X ZB 20/79 (https://dejure.org/1981,3051)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - X ZB 20/79 (https://dejure.org/1981,3051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) - Prozeßführungsrecht der Beschwerdeführerinnen - Fehlende Berücksichtigung von erheblichem Vorbringen - Fehlende Begründung für die Versagung eines Patents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 754
  • GRUR 1981, 507
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Eine Entscheidung ist auch wegen verfahrensrechtlicher Voraussetzungen einschließlich der Verfahrenshindernisse (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. Grundzüge § 253 ZPO Anm. 3; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 97 Anm. I) mit Gründen zu versehen (vgl. BGH GRUR 1967, 543, 546 - Bleiphosphit), wenn ein Beteiligter insoweit ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel - dieses kann grundsätzlich auch auf dem Verfahrensrecht beruhen, die Zulässigkeit eines Rechtsmittels oder allgemein eine Verfahrensvoraussetzung betreffen (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O. § 146 ZPO Anm. 2a) - geltend gemacht hat, selbst wenn die betreffende verfahrensrechtliche Voraussetzung von Amts wegen zu prüfen ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 39, 333, 338, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]- Warmpressen; GRUR 1964, 259, 260, 261 - Schreibstift; 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; 1977, 266, 267 - Einbauleuchten; so auch Stein/Jonas, a.a.O. Rn. 27 m.w.N. sowie BVerfG aaO) ist Voraussetzung für den Erfolg dieser Rüge, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen - hier unterstellten - Vorbringens der Anmelderin im Beschwerdeverfahren zu einer anderen Entscheidung, hier also nach ihrer Vorstellung zur Verwerfung der Beschwerde der Rechtsnachfolger des Einsprechenden Dr. D. hätte führen können.

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 39, 333, 338, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]- Warmpressen; GRUR 1964, 259, 260, 261 - Schreibstift; 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; 1977, 266, 267 - Einbauleuchten; so auch Stein/Jonas, a.a.O. Rn. 27 m.w.N. sowie BVerfG aaO) ist Voraussetzung für den Erfolg dieser Rüge, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen - hier unterstellten - Vorbringens der Anmelderin im Beschwerdeverfahren zu einer anderen Entscheidung, hier also nach ihrer Vorstellung zur Verwerfung der Beschwerde der Rechtsnachfolger des Einsprechenden Dr. D. hätte führen können.
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Es kommt im vorliegenden Falle nicht darauf an, ob auch ein Beteiligter, der von dem Mangel, im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten gewesen zu sein, nicht betroffen ist, überhaupt die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde auf § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG stützen kann, was von der Rechtsprechung und in der Literatur zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO - in letzterer auch zu § 551 Nr. 5 ZPO - verneint wird (BGHZ 63, 78, 79; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 579 ZPO Anm. 4 a.E., § 551 ZPO Anm. 6; Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 551 Rn. 21); die Rechtsbeschwerde hat nämlich einen solchen Mangel nicht schlüssig dargetan.
  • BGH, 17.12.1968 - X ZB 7/68

    Tod des Inlandsvertreters

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Wären daher die Patentanwälte T. und K. ohne Vertretungsmacht gewesen, so hätte das kein Nichtvertretensein der Einsprechenden im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG zur Folge gehabt, nachdem die Beschwerde vom Rechtsvorgänger der Einsprechenden wirksam eingelegt worden war (vgl. BGH GRUR 1969, 437, 438 - Inlandsvertreter).
  • BGH, 28.02.1968 - Ia ZB 10/67
    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Auch in der Frage der Einzelübertragung der Verfahrensstellung als Einsprechende und als Beschwerdeführerinnen hätte auf Grund der Entscheidung des erkennenden Senats "Gelenckupplung" (GRUR 1968, 613, 614) und dem dort wiedergebenen, insoweit einhelligen Meinungsstand in der führenden Literatur zum Patentgesetz vom Bundespatentgericht eine andere Entscheidung nicht erwartet werden können als die Anerkennung der Erbinnen des Einsprechenden Dr. D. als Beschwerdeführerinnen, was aufgrund des Akteninhalts im übrigen nach Prüfung der Rechtslage durch das Bundespatentgericht erfolgt ist.
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 39, 333, 338, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]- Warmpressen; GRUR 1964, 259, 260, 261 - Schreibstift; 1967, 543, 546 - Bleiphosphit; 1977, 266, 267 - Einbauleuchten; so auch Stein/Jonas, a.a.O. Rn. 27 m.w.N. sowie BVerfG aaO) ist Voraussetzung für den Erfolg dieser Rüge, daß die Berücksichtigung des nach Meinung der Rechtsbeschwerde übergangenen - hier unterstellten - Vorbringens der Anmelderin im Beschwerdeverfahren zu einer anderen Entscheidung, hier also nach ihrer Vorstellung zur Verwerfung der Beschwerde der Rechtsnachfolger des Einsprechenden Dr. D. hätte führen können.
  • BGH, 27.06.1972 - X ZR 75/68

    Nichtigkeit eines Patents (Verfahren zur Herstellung von therapeutisch

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Mögen noch die Darlegungen zum Anspruch 1 des Hauptantrags - ohne daß das allerdings angesprochen wird - darauf hindeuten, daß das Bundespatentgericht in der DDR-Patentschrift 55 323 die Lehre des angemeldeten Patents als in einem Maße offenbart angesehen hat, das es dem Fachmann ermöglichte, sie dort ohne weiteres zu entnehmen (vgl. BGH GRUR 1974, 332, 334 - Cholinsalycilat), so läßt die Begründung zum vierten Hilfsantrag, die auf die zum Hauptantrag Bezug nimmt, Zweifel in dieser Richtung aufkommen.
  • BGH, 15.09.1977 - X ZB 16/76

    Rechtsbeschwerde gegen die Versagung eines Patents auf Grund eines Einspruchs -

    Auszug aus BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung "Titelsetzgerät" (GRUR 1978, 39 f) bei im wesentlichen gleichgelagertem Sachverhalt verneint, daß die Vorenthaltung des Schriftwechsels der Geschäftsstelle des Bundespatentgerichts mit den Einsprechenden über die Wirksamkeit der Beschwerdeerhebung dem Fall gleichgesetzt werden könne, "daß ein nach dem Gesetz zu vertretender Beteiligter des Vertreters ermangelte oder beispielsweise ein gewählter Vertreter nicht zur mündlichen Verhandlung geladen war".
  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Das Übergehen eines solchen als prüfungsbedürftig ins Auge fallenden Angriffs- und Verteidigungsmittels ist auch dann unschädlich, wenn dieses ohnehin nicht geeignet ist, zu dem mit ihm angestrebten Erfolg zu führen (im Anschluß an und in Ergänzung von BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; 1981, 507, 508 - Elektrode; 1987, 286 - Emissionssteuerung).

    Das wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und in der Literatur zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO - von letzterer auch zu § 551 Nr. 5 ZPO - verneint (vgl. BGH GRUR 1981, 507, 508 li. Sp. unter 2 - Elektrode - m.w.N.), mag aber, wenn die mangelnde Vertretung - wie hier - aus dem Fehlen der Parteifähigkeit des Einsprechenden hergeleitet wird, möglicherweise anders zu beurteilen sein.

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Verfahrenshindernisse zwar auch dann mit Gründen zu versehen, wenn diese Prüfung von Amts wegen zu erfolgen hat (BGH GRUR 1981, 507, 508 - Elektrode - m.w.N.).

  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Für derartige, die Entscheidung nicht tragende Erwägungen gelten die allgemeinen Anforderungen an den Begründungszwang nicht (vgl. Sen.Beschl. v. 24.11.1971 - X ZB 36/70, GRUR 1972, 472, 474 - Zurückverweisung; v. 27.03.1983 - X ZB 1/79, GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel; vgl. auch Beschl. v. 12.02.1981 - X ZB 20/79, GRUR 1981, 507, 508 f. - Elektrode).
  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 15/96

    "Rechtliches Gehör II"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    1985, 152 - Tetrafluoräthylenpolymere; nicht veröffentl.Beschl. v. 13.7.1982 - X ZB 25/81; GRUR 1981, 507, 508 - Elektrode; GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel; GRUR 1972, 472, 474 - Zurückverweisung; GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; grundlegend BGHZ 43, 13, 14 ff. [BGH 03.12.1964 - Ia ZB 18/64] - Kontaktmaterial; allg. Ansicht: Benkard, PatG, 9. Aufl., München 1993, § 100 PatG Rdn. 19; Schulte, PatG, 5. Aufl., Köln 1994, § 100 Rdn. 12; Lindenmaier/Röhl, PatG, 6. Aufl, Köln 1973, § 41p Rdn. 25; Busse/Althammer, PatG, 4. Aufl., Berlin 1972, § 41p Rdn. 7; Klauer/Möhring, PatG, 3. Aufl., München 1971, § 41p Rdn. 11, 13; Reimer/Nastelski, PatG, 3. Aufl, Köln 1968, § 41p Rdn. 14, 15; Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., München 1986, S. 299 Abs. 2), Daran wird auch im Hinblick auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Subsidiaritätsgrundsatz (vgl. u.a. BVerfGE 79, 1, 19 f.; 77, 381, 401 [BVerfG 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82] ; 63, 77, 78 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82] ; 60, 96, 98 f. [BVerfG 02.03.1982 - 2 BvR 869/81] ; 49, 252, 255 ff. [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78] ; 42, 252, 254 f. [BVerfG 30.06.1976 - 2 BvR 212/76] ; 28, 243, 245 ff.; 28, 88, 95 f. [BVerfG 10.03.1970 - 2 BvR 721/67] ) weiter festgehalten.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 8/88

    "Superplanar"; Mitteilung des Inhalts bei der Entscheidungsfindung verwerteter

    Mängel in der Begründung zusätzlicher Ausführungen, welche für die Entscheidung nicht erheblich sind, vermögen der Rüge aus § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG i.V. mit § 13 Abs. 5 WZG nicht zum Erfolg zu verhelfen, da diese auch ganz fehlen könnten (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten zu § 551 Nr. 7 ZPO;Beschl. v. 12.2.1981 - X ZB 20/79, GRUR 1981, 507, 508 f. - Elektrode).
  • BGH, 18.12.1984 - X ZB 21/84
    Zwar ist eine Entscheidung auch in bezug auf verfahrensrechtliche Voraussetzungen mit Gründen zu versehen, wenn ein Beteiligter ein entsprechendes selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringt; ein solches Angriffs- oder Verteidigungsmittel kann nämlich grundsätzlich auch auf dem Verfahrensrecht beruhen; es kann beispielsweise eine Verfahrensvoraussetzung betreffen, selbst wenn das Vorliegen dieser Voraussetzung von Amts wegen zu prüfen ist (BGH in GRUR 1981, 507, 508 Elektrode - mit weiteren Nachw.).
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